Staubfluse in den Ecken, verschmiertes Glas oder Möbel mit Staubrändern sollten für jede Praxis ein Tabu sein. Die Praxisräume sind der erste Eindruck eines Patienten über eine Praxis, daher ist eine sorgfältige Unterhaltsreinigung der Räumlichkeiten, die oberste Pflicht eines Reinigungsunternehmens. Darüber hinaus stellt die Praxisreinigung an Reinigungskräfte zusätzliche Herausforderungen: Hier geht es nicht nur darum, für sichtbare Sauberkeit zu sorgen, sondern auch darum, die speziellen Hygieneanforderungen des medizinischen Umfelds verlässlich zu bedienen.
Durch die Eigenschaft einer Arztpraxis von vielerlei Menschen mit unterschiedlichen Erkrankungen besucht zu werden und die damit einhergehenden Untersuchungen, Eingriffe und Therapien, machen die Hygiene in Praxen zur heiklen Angelegenheit. Vor allem während der Grippezeiten kommt es regelmäßig vor, dass das ganze Wartezimmer mit hustenden und schniefenden Patienten gefüllt ist. Aus diesen Gründen sind Arztpraxen wie viele medizinische Einrichtungen ein besonderer Hort für Viren und Bakterien. Diese Krankheitserreger bilden eine potenzielle Gefahrenquelle für Infektionen von Patienten sowie natürlich auch für alle Mitarbeiter innerhalb der Praxis.
Unsere Leistung für Sie!
Die hygienischen Anforderungen für Arztpraxen sind in den letzten Jahren enorm gestiegen nicht zuletzt seit Anbeginn der Covid-19-Pandemie. Jede Praxis ist dazu verpflichtet, einen umfangreichen Hygieneplan zu erstellen und dessen Umsetzung laufend zu überwachen. Er umfasst auch strenge Vorschriften zur Reinigung und Desinfektion von Flächen und medizinischen Geräten. In Absprache mit Arzt, Ärztin oder Hygienebeauftragten unterstützen unsere fachkundigen Mitarbeiter praxisindividuell die Umsetzung und Einhaltung der Hygienevorgaben. Dabei wird die Praxisreinigung als eine Unterhaltsreinigung durchgeführt: Das bedeutet, unsere Mitarbeiter kommen in regelmäßigen Zeitabständen – außerhalb der Öffnungszeiten – zur Praxisreinigung. Turnus und Ablauf der Reinigung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen Ihrer Arztpraxis. Die der Behandlung dienlichen Flächen und Geräte sind dabei nicht Bestandteil der Reinigung.
Grundsätzlich beginnt eine Praxisreinigung im Rahmen einer Gebäudereinigung mit dem staubbindenden Wischen der Böden und Flächen. Allerdings entscheidet sich eine Praxisreinigung insoweit von einer Gebäudereinigung, dass diese in Abstimmung mit den Hygienebeauftragten vor Ort genau definiert wird. Dies hat den Hintergrund, dass man das Infektionsrisiko innerhalb der Praxis durch das Reinigungsprozess minimiert.
In Bereichen mit einem Infektionsrisiko, wie es das Wartezimmer oder die Behandlungsräume darstellen, wird danach unterschieden, welche Stellen ein mögliches Infektionsrisiko bilden. Möbelflächen ohne regelmäßigen Hautkontakt sowie Bereiche wie Glas und Rahmen von Fenstern, Fußbodenbelege oder Lampen werden, sofern keine sichtbare Kontamination vorliegt, ebenfalls nur einer Feuchtreinigung unterzogen. Flächen mit einem potenziellen Infektionsrisiko – wie Türgriffe oder Behandlungsliegen – werden bei der Praxisreinigung hingegen sorgfältig desinfiziert. In Bereichen ohne Infektionsrisiko, erfolgt die normale Feuchtreinigung aller Flächen. Zu diesen zählen Flur- und Treppenbereiche sowie alle Bereiche, die ausschließlich von den Mitarbeitern der Praxis benutzt werden.
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